Gesetzliche Grundlage

Eine Tagesgruppe ist ein Angebot der Hilfen zur Erziehung und hat ihre Grundlage in § 32 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Demnach ist die Tagesgruppe Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung während des Tages und „soll die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie sichern.“
Das Angebot wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern durchgeführt, die auch Kostenträger sind. In einer gemeinsamen Hilfeplanung von Jugendamt, Tagesgruppe, dem einzelnen Kind und seinen Eltern werden individuelle Ziele formuliert und Handlungsschritte zur Zielerreichung erarbeitet. Der Hilfeplan wird regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, fortgeschrieben.