Förderunterricht

Förderunterricht                    Nachteilsausgleich                 Förderdiagnostik

Förderunterricht
Erfolgreiches Lernen wird nicht allein durch die kognitiven Fähigkeiten des Kindes und eine umfassende schulische Förderung ermöglicht, sondern entwickelt sich auf der Grundlage von emotionalen, sicherheitsgebenden Beziehungen der frühen Kindheit. Die biografischen Voraussetzungen, das soziale Umfeld und die frühkindlichen Beziehungserfahrungen ermöglichen bzw. beeinträchtigen interessiertes, aufmerksames und erfolgreiches Lernen.
Für die pädagogische Arbeit im Förderunterricht bedeutet dies, die sozial-emotionale Entwicklung des jungen Menschen aus dessen Perspektive zu berücksichtigen, um pädagogische Interaktionen über professionelle Haltungen und Interventionen danach auszurichten.
Der Beziehungsgestaltung kommt insofern eine besondere Bedeutung zu.
Über Anerkennung der Stärken, Ressourcen und der individuellen Entwicklungsbedürfnisse kann ein Raum entstehen, in dem  Beziehungsunsicherheiten, Überforderung und Angst bewältigt und so ein anhaltendes Vertrauen als Grundlage für Lernfähigkeit und den Umgang mit Herausforderungen hergestellt werden kann.

Das Förderangebot selbst erfolgt schwerpunktmäßig auf Grundlage der zertifizierten LRS-Therapie nach Carola Reuter-Liehr, die ein langjährig überprüftes und nachweislich erfolgreiches Behandlungssystem zur Lese-Rechtschreibförderung zu Verfügung stellt.

Das Förderkonzept orientiert sich am Entwicklungsprozess des Schriftspracherwerbs, sodass zunächst die Zugangsweise zur lautorientierten/phonemischen Strategie erarbeitet und gefestigt wird. Erst dann kann die orthographisch/morphemische Strategie mit dem Regel- und Speichertraining aufgebaut werden.
Das wesentliches Ziel ist, das Kind mit Legasthenie oder Lese-Rechtschreibschwierigkeit darin zu unterstützen, sich gezielt mit hilfreichen Lese- und Rechtschreibstrategien vertraut zu machen und sie anzuwenden, da es die strukturellen Regelmäßigkeiten der deutschen Orthographie häufig intuitiv nicht wahrnehmen kann.
Der Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung und das konsequente Vermeiden der häufig erlebten Überforderungssituation, tragen dazu bei, die emotionale Belastung durch zuvor erfahrene Misserfolge aufzuheben. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der Lernprozess an der Nullfehlergrenze beginnt, um dann den Lernleistungsmöglichkeiten entsprechend sowie dem Lerntempo angemessen im Schwierigkeitsgrad voranzubringen. Zunehmend gelingt es so mehr und mehr, einen selbständigen und eigenverantwortlichen Überblick über die individuelle Lese- und Schreibentwicklung zu erlangen. Mit wachsender Schriftsprachkompetenz festigt sich ein eigenverantwortlicher Umgang mit den individuellen LRS-Problemen, so dass auf diese Weise Transfer in die Schulsituation und Langzeiterfolge zu erwarten sind.

Die Orientierung am Entwicklungsprozess des Schriftspracherwerbs hat im Gegensatz zur Bearbeitung individueller Fehlerschwerpunkte und den systematischen Aufbaumöglichkeiten der deutschen Orthographie den entscheidenden Vorteil, dass dem Lernenden die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Schriftsprache Stück für Stück in ihrer Gesamtheit verständlich und nachvollziehbar werden. Das ermöglicht die Übertragung des Gelernten auf nicht geübte Wörter mit gleichem Schwierigkeitsgrad.
Langjährige Studien zeigen, dass ein Verfahren zur Behandlung von Legasthenie und LRS umso erfolgreicher ist, je systematischer es aufgebaut wurde. Menschen, die Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb haben, sind häufig selbst auf der Suche nach System und Logik in der Rechtschreibung. Diesem Bedürfnis nach Ordnung und systematischem Aufbau kommt dieses Förderangebot entgegen.

Ziel ist es insbesondere den Kindern und Jugendlichen eine langfristige und sichere Leserechtschreibkompetenz zu vermitteln und einen zunehmend selbständigen Umgang mit ihren individuellen Lernherausforderungen zu ermöglichen.

 

Nachteilsausgleich
An der Jean-Paul Schule richten wir uns nach den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums, welches in einer Verordnung zur Gestaltung der Schulverhältnisse einen konkreten Handlungsleitfaden zum Umgang mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen herausgegeben hat.

Überblick
(Auszug aus der Handreichung zur Umsetzung des sechsten Teils der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2014)

1. Die Verordnung gilt für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
Schülerinnen und Schüler haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung (siehe § 37 Abs. 1). Unabhängig von den Ursachen gelten §§ 37 ff. der Verordnung für alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.
Bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Schülerinnen und Schülern deutscher Herkunftssprache, deren Sprachentwicklung nicht altersgemäß ist, muss bei der Förderdiagnostik zusätzlich geprüft werden, ob deren Schwierigkeiten aus zu geringer Kenntnis der deutschen Sprache herrühren, um geeignete Fördermaßnahmen ergreifen zu können. Für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache sind die §§ 45 ff. VOGSV zu beachten. Sie erhalten besondere schulische Fördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse. Bei besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen können Maßnahmen des   Nachteilsausgleichs, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung nur während der Grundschulzeit durchgeführt werden. Die Klassenkonferenz stellt fest, ob besondere Schwierigkeiten vorliegen. Darüber hinaus legt sie fest, welche Maßnahmen ergriffen werden. Eventuell vorliegende Fachgutachten sind in das Entscheidungsverfahren einzubeziehen, aber nicht Voraussetzung.

2. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird ein individueller Förderplan erstellt, in dem die Maßnahmen der Schule dokumentiert werden. Der Förderplan basiert auf dem schulbezogenen Förderkonzept.
Die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers, die erreichten Lernfortschritte sowie die Maßnahmen werden dokumentiert und mindestens einmal im Schulhalbjahr in der Klassenkonferenz erörtert und bei weiter bestehendem Bedarf fortgeschrieben. Der Förderplan wird mit allen am Unterricht beteiligten Lehrkräften erstellt und mit der Schülerin bzw. dem Schüler sowie den Eltern erörtert.
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder Leistungsbewertung werden im Förderplan aufgenommen.

3. Als Fördermaßnahmen kommen Formen der inneren und äußeren Differenzierung in Frage.
Folgende Fördermaßnahmen kommen dafür in Betracht:
1.Unterricht in besonderen Lerngruppen
2. Binnendifferenzierung
3. Nachteilsausgleich
4. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und
5. nachrangig Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung

Die Fördermaßnahmen 3, 4 und 5 sind als gestufte Maßnahmen zu verstehen.

Maßnahme 3: Nachteilsausgleiche beinhalten Differenzierungen der Art und Weise der Leistungserbringung oder der äußeren Bedingungen.
Maßnahme 4: Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung beinhalten Differenzierungen der Leistungsanforderungen bei gleichbleibenden fachlichen Aufgaben.
Maßnahme 5: Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung beinhalten Differenzierungen der Leistungsanforderungen verbunden mit geringeren fachlichen Ansprüchen.

Die Fördermaßnahmen können sich auf alle betroffenen Fächer beziehen und sollten immer dem Problem angemessen und individuell nach dem Motto »maximal fordern, ohne zu überfordern« umgesetzt werden.
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und des Abweichens von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung sollten nur in Verbindung mit anderen schulischen Fördermaßnahmen gewährt werden, da mit ihnen allein das Förderziel, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden, nicht erreicht werden kann. Im Zeugnis vermerkt werden nur Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung.
Alle Maßnahmen können auch in den Abschlussprüfungen gewährt werden, ausgenommen sind Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in der Abiturprüfung.

4. Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung
Der Begriff „Notenschutz“ kommt in der Verordnung nicht vor, wird aber in der Schulpraxis häufig benutzt. Daher ist diese Formulierung in der Handreichung in Anführungszeichen gesetzt. Unter dem Begriff wird häufig verstanden, dass die Rechtschreibleistung von Schülerinnen und Schülern nicht bewertet wird. Diese Veränderung der Notengebung wurde in der Vergangenheit häufig als einzige Maßnahme nach erfolgter Feststellung besonderer Schwierigkeiten beim Rechtschreiben beschlossen. Sie ist aber nur eine nachrangige Möglichkeit. Bevor dieses Mittel ergriffen wird, ist zu prüfen, ob die vorrangigen Maßnahmen (z. B. Nachteilsausgleich oder stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen)         ausreichen, um dem Anspruch »maximal fordern, ohne zu überfordern« gerecht zu werden.

(Weiterführende Informationen, Praxisbeispiele und Formulare finden Sie unter: handreichung_zur_vogsv_web.pdf (hessen.de) )

 

Förderdiagnostik
Ziel der Förderdiagnostik unserer Schule ist es, die besonderen Stärken und Schwerpunkte unserer Schülerinnen und Schüler zu erkennen, um konkrete Ansatzpunkte für das tägliche Lernen mit ihnen zu ermitteln. Im Unterricht wird entsprechend ihres Förderbedarfs und ihrer augenblicklichen Lernentwicklung individualisiertes Arbeitsmaterial und differenzierte Lern- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der pädagogischen Diagnostik kommen förderdiagnostische Materialien sowie regelmäßige fachkollegiale Beratungen und Besprechungen zum Einsatz, die sich weitgehend auf Beobachtungen der Schülerin oder des Schülers während des Unterrichts in den Bereichen der Emotionalität sowie des Lern-, Leistungs- und Arbeitsverhaltens beziehen. Es werden darüber hinaus zusätzlich schulpsychologische und schulärztliche Beobachtungen und Einschätzungen mit einbezogen, sodass die Lernleistungsmöglichkeiten differenziert ermittelt und die lebensgeschichtlichen Hintergründe ebenfalls Berücksichtigung finden.
Vereinzelt werden auch informelle Schulleistungsüberprüfungen und standardisierte Tests eingesetzt (schulintern SON-R, schulextern WISC IV), um sämtliche verfügbaren Erkenntnisse zu ermitteln und einzubeziehen, die ergänzend, überprüfend und vervollständigend zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beitragen.

Darüber hinaus bietet die vom Klassen- und/oder Stufenteam erstellte Übersicht des Förderplans den Eltern und z.T. den Schülern selbst, sich über die kurz- und mittelfristigen Ziele des Einzelnen zu informieren, Fortschritte festzuhalten, um den Entwicklungsprozess auch langfristig im Blick zu behalten.

Theresa Weber (Förderlehrerin)